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   BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95   

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https://dejure.org/1997,16865
BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95 (https://dejure.org/1997,16865)
BAG, Entscheidung vom 23.01.1997 - 8 AZR 33/95 (https://dejure.org/1997,16865)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 8 AZR 33/95 (https://dejure.org/1997,16865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs - Beteiligung des Personalrats - Ordnungsgemäße Vertretung der Dienststelle - Verhinderung des Dienststellenleiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe, m.w.N.; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 505/95

    Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor

    Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
    Dabei wird das Landesarbeitsgericht auch die Grundsätze der Entscheidung des Senats vom 29. August 1996 (- 8 AZR 505/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) zu berücksichtigen haben.
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung

    Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe, m.w.N.; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
  • LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs bei nicht

    Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1994 - 5 Sa 687/94 - aufgehoben.
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94

    Ordentliche Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
    Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe, m.w.N.; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).
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