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BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs - Beteiligung des Personalrats - Ordnungsgemäße Vertretung der Dienststelle - Verhinderung des Dienststellenleiters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 13.04.1994 - 15 Ca 9625/92
- LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
- BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94
Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße …
Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe, m.w.N.; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe). - BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 505/95
Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor
Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Dabei wird das Landesarbeitsgericht auch die Grundsätze der Entscheidung des Senats vom 29. August 1996 (- 8 AZR 505/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) zu berücksichtigen haben. - BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 868/93
Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Beteiligung der Personalvertretung …
Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe, m.w.N.; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe). - LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs bei nicht …
Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1994 - 5 Sa 687/94 - aufgehoben. - BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 423/94
Ordentliche Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter …
Auszug aus BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 33/95
Ist der Dienststellenleiter tatsächlich nicht verhindert, so führt dieser Mangel dann nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung, wenn der Personalrat im Laufe des Beteiligungsverfahrens das Tätigwerden des sonstigen Beauftragten nicht rügt (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - n.v., zu II 3 b der Gründe, m.w.N.; ebenso BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 b, c der Gründe; BAG Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 423/94 - n.v., zu II 1 der Gründe).